Allgemeines

Das Unternehmen KommFliegen Paragliding Peter Maerz, Buchener Str. 19a, 83646 Bad Tölz (im Folgenden und auf der WebSite auch „KommFliegen“ genannt) bietet Gleitschirm-Tandemflüge an und führt diese aus.

Es gelten die im Folgenden beschriebenen AGB:

Die AGB von KommFliegen werden durch Absendung der Buchung eines Fluges / Bestellung eines Gutscheins (schriftlich oder mündlich) sowie durch Begleichung des Rechnungsbetrages sowie durch Übertragung von Tickets oder Gutscheinen sowie durch schriftliches oder mündliches Schließen eines Beförderungsauftrages sowie durch Einlösen der Buchung durch Antritt des Gleitschirm-Tandemfluges anerkannt.

Buchungen, Tickets und Gutscheine

Eine Flugbuchung kann direkt, z.B. telefonisch, durch Kauf eines Tickets oder Einlösung eines Gutscheins vorgenommen werden.

KommFliegen verpflichtet sich, die in der Flugbuchung namentlich genannte Person mit einem für 2 Personen zugelassenen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung (Gleitsegel, Gurtzeug, Helm) wird von KommFliegen gestellt.

Der Buchende/Besteller verpflichtet sich durch die Buchung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises der Buchung/Bestellung. Der Kaufpreis ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (schriftlich oder mündlich) ohne Ticket-Bestellung ist der Kaufpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zu bezahlen.

Bei Bestellung eines Tickets/Gutscheins erfolgt der Versand (vorab oder nach Begleichen der zugesandten Rechnung) unverzüglich an den Besteller. Die Buchung/Bestellung wird durch KommFliegen z.B. schriftlich, telefonisch oder per E-Mail/SMS bestätigt. Die Zahlung des Kaufpreises eines Tickets/Gutscheins inklusive anfallender Versand- und/oder Verpackungskosten erfolgt auf Rechnung und ist innerhalb einer auf der Rechnung ausgewiesener Zahlungsfrist zu begleichen.

KommFliegen Gutscheine und Tickets verfallen 24 Monate nach Ausstellungsdatum.

Die Übertragung von KommFliegen Gutscheinen oder Tickets auf andere Personen ist gestattet.

Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich.

Termine und Durchführung

Der Termin des Fluges wird persönlich mit KommFliegen abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart.

KommFliegen weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung des Tandemfluges besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch KommFliegen bestimmt.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei KommFliegen ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf den Tandemflug ohne Rückzahlungsanspruch auf den Kaufpreis der Buchung. Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung von Piloten von KommFliegen oder an Dritten haftet der Passagier.

Der Pilot entscheidet alleine, ob der Flug stattfindet. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt alleine der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält.

Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Inwieweit die Kosten für die Bergbahnfahrten und ähnlichem im Buchungspreis enthalten sind, kann dem jeweils aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Weitere Fahrtkosten die z. B. wetterbedingt entstehen (Bergbahn-Talfahrt) sind nicht im Buchungspreis enthalten.

Der Passagier hat pünktlich zum vereinbarten Flugtermin zu erscheinen. Erscheint der Passagier zum vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder mit erheblicher Verspätung oder sagt er den Flug innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann KommFliegen die Durchführung des Flugs zu einem anderen Termin verweigern, ist aber gleichwohl berechtigt, vom Passagier den vollen Buchungspreis zu fordern, bzw. im Falle eines für den Flug eingesetzter Gutschein/ eingesetztes Ticket verliert dieses seine Gültigkeit und kann nicht erneut eingesetzt werden. KommFliegen muss sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, welchen er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine erhebliche Verspätung liegt insbesondere dann vor, wenn KommFliegen den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu stören.

Voraussetzungen des Passagiers

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische, Erkrankungen zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.

KommFliegen weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann. Speziell beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren.

Der Passagier verpflichtet sich, zweckentsprechende, lange Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen.

Die gesetzlich vorgeschrieben Flugausrüstung (Helm, Gurtzeug) wird von KommFliegen gestellt.

Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile/des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

Haftung

Die Haftung durch KommFliegen und deren Piloten für Schäden des Passagiers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit durch KommFliegen und deren Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne bei KommFliegen und deren Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den jeweiligen Piloten.

Die Haftung von KommFliegen und deren Piloten beginnt mit dem Verbinden des Passagiers mit dem Fluggerät beim Start und endet nach der Landung mit dem Lösen der Verbindung von Passagier und Fluggerät.

Auszug LuftVG

LuftVG § 45 Haftung für Personenschäden:

(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113.100 Rechnungseinheiten, wenn
(a) der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder
(b) der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistende Rente.

(3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 113.100 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht. Für Sachschäden an mitgeführten Sachen des Passagiers („Reisegepäck“), haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 1131 Rechnungseinheiten (ca. 1350 €). Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt diese Haftungsbegrenzung nicht, die Haftung besteht dann unbegrenzt. 

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Buchenden/Besteller/Passagier und/oder dem Inhaber von Tickets oder Gutscheinen einschließlich der Inhalte von Tickets/Gutscheinen zu ermöglichen/aufrecht zu erhalten oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung und Bewerbung der Leistungen von KommFliegen werden erhoben. Diese verarbeiten wir im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn der Kunde hierzu gesondert eingewilligt hat. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten.

Personenbezogene Daten sind insbesondere Kontaktdaten, Telefonnummer und E-Mailadressen und Bankverbindungsdaten von Buchenden und Bestellern, sowie Kontaktdaten, Telefonnummern, E-Mailadressen, sowie Alter und Gewicht von Passagieren.

Änderungen der AGB

KommFliegen behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Es gelten stets die auf der KommFliegen-Website zum Zeitpunkt der Buchung/Bestellung abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Die AGB sind gültig ab dem 14.02.2020.

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